Luftbildauswertung: Kampfmittelvorerkundung

Luftbildauswertung Kampfmittel BlindgaengerUnsere Leistungen

Eine Luftbildauswertung ist der erste Schritt bei der Erkundung von Kampfmittelrisiken. Sie erhalten einen klar verständlichen Bericht zugeschnitten auf Ihr gewünschtes Auswertegebiet. Grundsätzlich enthalten sind:

  • die Recherche, Beschaffung und Georeferenzierung von Kriegsluftbildern
  • die Ausweisung und Kartierung von Verdachtsflächen oder Flächen ohne Verdacht
  • eine klare, nachvollziehbare Aussage und Maßnahmenempfehlung
  • auf Wunsch - Luftbildauswertung per Express innerhalb weniger Tage (Update 16.04.2024: auslastungsbedingt aktuell keine Expressbearbeitung möglich)

Mit Hilfe einer Orientierenden Kampfmittelvorerkundung per Luftbildauswertung lassen sich kosteneffizient Rückschlüsse auf eine potentielle Kampfmittelbelastung im Untergrund ziehen. Dabei werden historische Luftbilder recherchiert, beschafft und auf verdächtige Hinweise untersucht.

Erfahren Sie mehr über den Inhalt und Aufbau unserer Luftbildauswertung.

Notwendigkeit und Vorteile

  • Sie sind als Bauherr oder Grundstückseigentümer für die Gefahrenfreiheit verantwortlich
  • Besteht ein begründeter Verdacht auf Kampfmittel, muss diesem nachgegangen werden
  • Ein Verdacht ist generell in jenen Gebieten gegeben, in denen Kampfhandlungen stattfanden oder die militärisch genutzt wurden
  • Eine Luftbildauswertung ist auf die Fläche bezogen ein sehr günstiges Mittel der Vorerkundung und kann gezielt Verdachtsflächen ausweisen. Dies kann bei der Räumung Kosten sparen.

 

Die Alliierten fertigten von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs vor und nach ihren Angriffen systematisch Luftbilder an. Kriegsluftbilder sind in entsprechenden nationalen und internationalen Archiven verfügbar. Diese Bilder sind heute wertvolle Beweismittel, mit denen Verdachtsflächen hinsichtlich einer Kampfmittelbelastung ausgewiesen werden können. Denn Flächen, auf denen Kampfhandlungen identifiziert werden können, bergen aufgrund einer statistischen Blindgängerrate (bei Bomben von ca. 10 - 15%) ein potentielles Blindgängerrisiko.

Die Regelungen der Bundesländer bei der Kampfmittelerkundung und -beseitigung sind hier unterschiedlich. Bitte erfragen Sie bei uns die entsprechende Handhabung. Generell ist jedoch der Bauherr bzw. der Grundstückseigentümer für die Gefahrenfreiheit verantwortlich. Das heißt, wenn der Verdacht auf eine potentielle Kampfmittelbelastung besteht, muss diesem nachgegangen werden! Hier unterstützen wir Sie kompetent und fristgerecht.

Eine gute Luftbildauswertung sollte sich an den BfR KMR (2018) orientieren (mehr zu Inhalt und Aufbau unserer Luftbildauswertung sowie der Mindeststandards Luftbildauswertung). Damit sind bestimmte Arbeitsschritte sowie Qualitätskriterien gewährleistet und die Angebote werden untereinander vergleichbar. Andere Vorgehensweisen mögen vielleicht verlockend günstig sein, neigen aber oft zur pauschalen, großflächigen Ausweisung von Kampfmittelverdachtsflächen und können hohe Folgekosten verursachen, die die anfänglichen Ersparnisse oft bei Weitem übersteigen.

 

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern werden Sie tätig?

Wir führen Luftbildauswertungen in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen durch. In allen anderen Bundesländern müssten Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Regelungen Bundesländer" oben im Seitenmenü.

Muss ich eine Luftbildauswertung machen lassen?

Grundsätzlich ist der Bauherr oder Grundstückseigentümer für die Gefahrenfreiheit seines Baugrundes verantwortlich. Kann eine Gefahr von Kampfmitteln ausgehen, ist diesem Anfangsverdacht nachzugehen. Eine Möglichkeit ist die Luftbildauswertung, im Zuge derer Kampfmittelverdachtsflächen ermittelt werden können, die dann gezielt untersucht werden. Sie können die Luftbildauswertung aber auch "überspringen" und direkt vor Ort untersuchen lassen. Das kann sich z.B. bei sehr kleinen Flächen, wie Hausanschlüssen oder einer einzelnen Erdwärmebohrung eher lohnen.

Wie lange dauert eine Auswertung?

Die Dauer von der Beauftragung bis zur Fertigstellung hängt von der Flächengröße und der Lage des Standortes ab, beträgt im Regelfall jedoch zwischen vier und sieben Wochen. Sollten Sie es besonders eilig haben, bieten wir einen Expressservice an. Sind die Bedingungen günstig, kann das Ergebnis nach wenigen Werktagen vorliegen. Gern prüfen wir für Sie vorab die Möglichkeiten!

Können Sie uns eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ausstellen?

Nein. Wir dürfen auf Grundlage unserer Luftbildauswertung keine sog. "Kampfmittelfreiheitsbescheinigung" nach ATV DIN 18299 ausstellen. Auch wenn unsere Luftbildauswertungen regelmäßig anerkannt werden, sollten Sie sich vorab z.B. bei der ausführenden Firma, Ihrem Bauunternehmer oder Tiefbauer sicherheitshalber erkundigen, ob das auch in Ihrem Fall ausreichend wäre.

Ich habe mir schon ein altes Luftbild besorgt. Kann ich da nicht selbst draufschauen?

Ein einziges Luftbild ersetzt keine vollständige Luftbildauswertung. Um zu einem belastbaren Ergebnis zu kommen, müssen unter anderem umfangreiche Recherchen in in- und ausländischen Luftbildarchiven durchgeführt, möglichst qualitativ gute und zeitlich passende Luftbilder eingekauft und einschlägige Kriegsliteratur systematisch durchsucht werden. Für die Auswertung sind zudem spezielles technisches Equipment, Software und Expertise notwendig.

Erfahren Sie hier mehr, wie eine Luftbildauswertung abläuft

Mein Nachbar sagt, hier war eigentlich nichts. Wozu also der Aufwand?

Vergangene Auswertungen haben gezeigt, dass mit den Jahren Ereignisse in Vergessenheit gerieten. Zeitliche Angaben stimmen nicht, Ortsangaben weichen teils stark vom tatsächlichen Ort des Geschehens ab. Zudem gibt es neben Bombenabwürfen noch weitere Ursachen, wie z.B. Bodenkämpfe, Flakstellungen, Grabensysteme, die für eine potentielle Kampfmittelbelastung sorgen können. Sich auf Erzählungen vom "Hörensagen" zu verlassen ist kein guter Rat, denn wenn in dem Fall was passiert, haftet der Bauherr und nicht der Nachbar.

Wir planen drei Kleinrammbohrungen. Brauchen wir eine Luftbildauswertung?

Die Regelungen der Bundesländer sind hier unterschiedlich. Während sich Rheinland-Pfalz an die Regelungen in NRW anlehnt und für Kleinrammbohrungen bis 60 mm keine Untersuchungen verlangt, kann das andernorts durchaus der Fall sein. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach. Jedoch sollten Sie für nur drei Bohrungen in Erwägung ziehen, Ihre Bohransatzpunkte gleich durch eine Fachfirma untersuchen zu lassen, da eine Luftbildauswertung zwar natürlich auch dafür durchgeführt werden kann, aber für sehr kleine Flächen möglicherweise nicht der wirtschaftlichste / zielführende Weg ist.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten hängen maßgeblich von der gewünschten Bearbeitungsgeschwindigkeit (Standard oder Express), der Flächengröße und der Anzahl der zu beschaffenden Luftbilder ab und müssen daher für jedes Projekt kalkuliert werden. Unsere Preise sind jedoch immer fix und pauschal bis zum Endergebnis - ohne versteckte Nachträge oder Salamitaktik. Für eine erste grobe Kostenschätzung nutzen Sie das Kontaktformular mit näheren Angaben zum Projekt oder rufen Sie gern kurz durch.

Anfrage für Luftbildauswertung

Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Bitte machen Sie im Nachrichtenfeld Angaben zur Lage Ihres Gebietes und dem gewünschten Bearbeitungszeitraum (Update 16.04.2024: auslastungsbedingt ist aktuell keine Expressbearbeitung möglich).

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben und mit einer Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon einverstanden sind.